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Urheberrechts- und Inhaltsrichtlinie

Regeln für Urheberrecht, Korrekturen und redaktionelle Inhalte.

Zuletzt aktualisiert: 24.09.2026

Diese Urheberrechts- und Inhaltsrichtlinie erläutert, wie scoophubra.info (https://1354.neurogena.net) mit eigenen journalistischen Beiträgen, Interviews, redaktionellen Texten, Bildern und Hinweisen auf mögliche Rechtsverletzungen umgeht. Sie richtet sich an Leserinnen und Leser, betroffene Personen, Urheberinnen und Urheber sowie Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber in der Schweiz. Sie ist eine verständliche Information über unsere redaktionellen Grundsätze und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

1. Geltungsbereich und redaktioneller Zweck

scoophubra.info ist ein nichtkommerzielles journalistisches Angebot mit Berichten und Interviews zu Schweizer Persönlichkeiten aus Kultur, Unterhaltung, Medien und Politik. Inhalte werden mit dem Ziel veröffentlicht, Themen nachvollziehbar, fair und im öffentlichen Kontext einzuordnen. Die Auswahl von Themen, Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, Blickwinkeln und Veröffentlichungszeitpunkten erfolgt nach redaktionellen Kriterien.

Diese Richtlinie betrifft insbesondere Texte, Überschriften, Fotos, grafische Gestaltungen, audiovisuelle Bestandteile, Datenzusammenstellungen und sonstige Inhalte, die auf scoophubra.info erscheinen. Sie gilt ebenso für Hinweise, wonach ein Inhalt Rechte verletzen, sachlich erheblich falsch sein oder in seiner Darstellung korrigiert werden müsse.

2. Urheberschaft und Rechte an den veröffentlichten Inhalten

Die eigenen redaktionellen Beiträge von scoophubra.info sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch dann, wenn ein Beitrag frei zugänglich ist. Rechte können zudem bei den jeweiligen Autorinnen und Autoren, Fotografierenden, Bildagenturen oder anderen berechtigten Dritten liegen. Bei Bildern, für die Nutzungsrechte eingeräumt wurden, bleiben die Rechte der ursprünglichen Urheberinnen und Urheber und weitere vertragliche Vorgaben vorbehalten.

Ohne vorherige Erlaubnis dürfen Inhalte nicht vollständig oder in wesentlichen Teilen kopiert, erneut veröffentlicht, systematisch gespeichert, bearbeitet, übersetzt, als eigene Inhalte ausgegeben oder in andere Publikationen übernommen werden. Dies betrifft auch die Übernahme von Fotos, Bildausschnitten, Interviewtranskripten, Überschriftenserien und strukturierten Textsammlungen. Gesetzliche Schranken des schweizerischen Urheberrechts bleiben unberührt.

Die Nennung von Namen, Werktiteln, Rollen, Institutionen oder Ereignissen bedeutet nicht, dass scoophubra.info daran Rechte beansprucht. Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Leistungsschutzrechte, Datenschutzrechte und Rechte am eigenen Bild sind neben dem Urheberrecht eigenständig zu beachten.

3. Zulässige Zitate und verantwortungsvolle Weiterverwendung

Kurze Zitate aus redaktionellen Inhalten können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sein. Ein Zitat muss einem erkennbaren Erläuterungs-, Beleg- oder Auseinandersetzungszweck dienen. Es darf nicht nur dazu verwendet werden, einen fremden Beitrag zu ersetzen oder den wesentlichen Inhalt ohne eigene Einordnung zu übernehmen.

Bei jeder zulässigen Übernahme sind Quelle und Urheberschaft angemessen anzugeben, soweit diese bekannt oder in der Veröffentlichung genannt sind. Der Umfang muss auf das für den Zweck Erforderliche beschränkt bleiben. Zitate dürfen nicht sinnentstellend verkürzt, aus dem Kontext gelöst oder so präsentiert werden, dass ein falscher Eindruck über Aussagen, Personen oder die redaktionelle Haltung entsteht.

Fotos und sonstige Bilder sind nicht allein deshalb frei verwendbar, weil sie öffentlich sichtbar sind. Auch bei einer Quellenangabe kann für die Nutzung eines Bildes eine Einwilligung oder Lizenz erforderlich sein. Wer Inhalte von scoophubra.info weiterverwendet, trägt die Verantwortung dafür, die eigene rechtliche Grundlage zu prüfen.

4. Eigene Inhalte, Interviews und Bildmaterial

Interviews werden als redaktionelle Inhalte bearbeitet. Dazu kann gehören, Aussagen zu kürzen, sprachlich zu glätten, zu strukturieren oder mit notwendigem Kontext zu versehen, ohne den Aussagekern zu verfälschen. Ein Interview ist kein vollständiges Wortprotokoll, sofern dies nicht ausdrücklich als solches bezeichnet wird. Redaktionelle Fragen, Einordnungen und Überschriften bleiben Teil der journalistischen Gestaltung.

Bei der Auswahl und Verwendung von Bildmaterial achtet scoophubra.info auf eine nachvollziehbare Rechtebasis. Soweit Bilder im Rahmen einer Lizenz, mit Zustimmung oder aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme verwendet werden, richtet sich die Nutzung nach deren jeweiligem Umfang. Sollte sich nach einer Veröffentlichung herausstellen, dass eine Rechtezuordnung unvollständig, unzutreffend oder überholt ist, kann der betroffene Inhalt geprüft und bei Bedarf angepasst oder entfernt werden.

Redaktionelle Inhalte können Tatsachen, Zitate, Einschätzungen und Meinungen enthalten. Meinungen sind als solche zu verstehen; sie sind nicht automatisch Tatsachenbehauptungen. Bei Berichten über Personen bemüht sich die Redaktion um eine faire Darstellung, prüfbare Formulierungen und die Unterscheidung zwischen bestätigten Informationen und journalistischer Bewertung.

5. Hinweise auf Urheberrechts- und andere Rechtsverletzungen

Wer annimmt, dass ein auf scoophubra.info veröffentlichter Inhalt eigene Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder andere geschützte Positionen verletzt, kann einen begründeten Hinweis einreichen. Ein Hinweis soll möglichst konkret sein. So kann die Redaktion den Sachverhalt prüfen, ohne Vermutungen über Rechteinhaberschaft, Inhalt oder beanstandete Passage anstellen zu müssen.

Die Übermittlung eines Hinweises führt nicht automatisch zur Entfernung eines Inhalts. scoophubra.info prüft nachvollziehbare Meldungen nach den verfügbaren Informationen, der geltend gemachten Rechtsposition und dem betroffenen Inhalt. In dringlichen Fällen oder wenn eine klare Rechtsverletzung naheliegt, kann ein Inhalt während der Prüfung vorläufig eingeschränkt, bearbeitet oder aus der Veröffentlichung genommen werden. Eine solche vorläufige Massnahme ist keine abschliessende Anerkennung einer Rechtsverletzung.

6. Angaben für einen wirksamen Rechtehinweis

Damit ein Rechtehinweis bearbeitet werden kann, sollte er mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • den vollständigen Namen und eine erreichbare Kontaktmöglichkeit der meldenden Person;
  • bei einer Vertretung: eine Erklärung, in welcher Funktion die Meldung erfolgt und weshalb die meldende Person zur Vertretung berechtigt ist;
  • eine genaue Bezeichnung des geschützten Werks, Bildes, Textes oder sonstigen Rechts, auf das sich die Meldung bezieht;
  • eine präzise Beschreibung des beanstandeten Inhalts auf scoophubra.info, damit er eindeutig aufgefunden werden kann;
  • eine verständliche Begründung, weshalb eine Rechtsverletzung angenommen wird;
  • soweit vorhanden, Unterlagen oder Angaben, welche die eigene Rechteinhaberschaft oder Vertretungsbefugnis stützen;
  • die gewünschte Massnahme, etwa Prüfung einer Quellenangabe, Korrektur, Entfernung oder eine andere sachlich begründete Lösung;
  • eine Erklärung nach bestem Wissen, dass die Angaben vollständig und zutreffend sind.

Bitte übermitteln Sie nur Informationen, die für die Prüfung erforderlich sind. Besonders schützenswerte Personendaten oder Unterlagen unbeteiligter Dritter sollten nicht ohne Notwendigkeit mitgesendet werden. Unvollständige Meldungen können Rückfragen erforderlich machen oder lassen eine abschliessende Beurteilung möglicherweise nicht zu.

7. Prüfung, Korrektur und mögliche Massnahmen

Nach Eingang eines ausreichend konkreten Hinweises wird geprüft, welcher Inhalt betroffen ist, welche Rechte geltend gemacht werden und ob zusätzliche Informationen nötig sind. Die Prüfung kann die Sichtung von Quellen, Veröffentlichungszusammenhängen, Lizenzangaben, Korrespondenz oder weiteren nachvollziehbaren Nachweisen umfassen. Die Dauer hängt vom Umfang und der Klarheit des jeweiligen Falls ab.

Wenn sich ein Fehler oder eine Rechtsverletzung bestätigt oder begründet nicht auszuschliessen ist, kann scoophubra.info je nach Fall eine Passage berichtigen, eine Quellen- oder Urheberschaftsangabe ergänzen, ein Bild ersetzen, einen Inhalt aktualisieren, den Zugang vorläufig beschränken oder den Inhalt entfernen. Bei einer tatsächlichen Korrektur soll die Änderung den ursprünglichen Beitrag nicht weiter irreführend wirken lassen. Wo es redaktionell angemessen und rechtlich vertretbar ist, kann eine Korrektur kenntlich gemacht werden.

Eine beanstandete Veröffentlichung wird nicht allein deshalb geändert, weil eine Person mit einer zulässigen journalistischen Einordnung oder Meinung nicht einverstanden ist. Entscheidend sind der konkrete Wortlaut, die überprüfbaren Umstände, die Rechte Dritter und der Zusammenhang der Veröffentlichung. Redaktionelle Unabhängigkeit schliesst sorgfältige Korrekturen nicht aus, schützt aber die eigenständige journalistische Beurteilung.

8. Stellungnahme und Gegendarstellung

Personen, die von einem Beitrag unmittelbar betroffen sind und eine Tatsachenbehauptung für unrichtig oder unvollständig halten, können eine sachliche Stellungnahme oder einen Korrekturhinweis einreichen. Bitte benennen Sie die konkrete Aussage, erklären Sie, weshalb sie nicht zutrifft, und fügen Sie verfügbare überprüfbare Informationen bei. Allgemeine Einwände ohne Bezug zu einer bestimmten Passage erschweren eine faire Prüfung.

Das schweizerische Recht kennt je nach Medium und Situation besondere Regelungen zu Gegendarstellungen. Diese Richtlinie beschränkt gesetzliche Rechte nicht. scoophubra.info prüft Anfragen zur Berichtigung oder Gegendarstellung im Einzelfall unter Berücksichtigung des anwendbaren Rechts, des journalistischen Kontexts und der Rechte aller Beteiligten. Eine Stellungnahme wird nicht veröffentlicht, wenn dies rechtswidrig wäre, Rechte Dritter verletzen würde oder keinen sachlichen Bezug zur beanstandeten Tatsachenbehauptung hat.

9. Kein automatisches Gegenanzeige- oder Wiederholungsverfahren

Für dieses schweizerische Angebot wird kein standardisiertes gesetzliches Gegenanzeigeverfahren vorausgesetzt. Wird ein Inhalt aufgrund eines Rechtehinweises eingeschränkt oder entfernt, können Personen mit einer abweichenden Rechtsauffassung jedoch eine begründete Stellungnahme und verfügbare Nachweise einreichen. Die Redaktion berücksichtigt diese Unterlagen bei einer erneuten Prüfung, soweit dies sachlich und rechtlich möglich ist.

scoophubra.info veröffentlicht nach dem vorliegenden Angebot keine eigenständigen nutzergenerierten Beiträge, die andere Nutzerinnen oder Nutzer einstellen könnten. Deshalb besteht keine allgemeine Regel für wiederholte Rechtsverletzungen durch veröffentlichende Nutzerkonten. Das gilt nicht für Hinweise oder Nachrichten, die an die Redaktion gesendet werden: missbräuchliche, täuschende oder wiederholt unbegründete Meldungen können bei der weiteren Kommunikation berücksichtigt werden.

10. Missbrauch von Meldungen und Schutz der Beteiligten

Rechtehinweise sollen dem Schutz berechtigter Interessen dienen. Bewusst falsche Angaben, das Verschweigen wesentlicher Umstände, Druck zur Unterdrückung zulässiger Berichterstattung oder die Nutzung von Meldungen zur persönlichen Einschüchterung können die Prüfung beeinträchtigen und Rechte anderer verletzen. scoophubra.info kann bei erkennbar missbräuchlichen Meldungen zusätzliche Nachweise verlangen, die Bearbeitung auf das Erforderliche beschränken oder von einer inhaltlichen Änderung absehen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Auch Personen, über die berichtet wird, und Rechteinhaberinnen oder Rechteinhaber verdienen einen respektvollen Umgang. Bitte formulieren Sie Hinweise sachlich und vermeiden Sie unnötige personenbezogene Angaben über Dritte. Drohungen, Beleidigungen oder die Veröffentlichung privater Informationen sind keine geeignete Form der Kontaktaufnahme.

11. Datenschutz bei Rechtehinweisen

Angaben in einem Rechtehinweis werden verwendet, um die Meldung zu prüfen, Rückfragen zu stellen, die Kommunikation zu dokumentieren und eine angemessene redaktionelle oder rechtliche Reaktion vorzubereiten. Dabei gelten die Anforderungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes, soweit anwendbar. Soweit im Einzelfall Datenschutzrecht des Europäischen Wirtschaftsraums zur Anwendung kommt, werden die entsprechenden Anforderungen zusätzlich berücksichtigt.

Welche Informationen im konkreten Fall erforderlich sind, richtet sich nach dem Inhalt der Meldung. Es werden keine Angaben verlangt, die für die nachvollziehbare Prüfung offensichtlich nicht benötigt werden. Informationen können gegenüber Personen offengelegt werden müssen, die für die Prüfung zuständig sind, oder gegenüber Betroffenen, wenn dies zur Klärung einer Meldung, zur Wahrung von Rechten oder aufgrund einer rechtlichen Pflicht erforderlich ist. Eine vollständige Anonymität kann die Prüfung eines Anspruchs daher erschweren oder unmöglich machen.

12. Kontakt, anwendbarer Rahmen und Änderungen

Rechtehinweise, Korrekturbegehren und Fragen zu dieser Richtlinie können an [email protected] gesendet werden. Für Rückfragen ist scoophubra.info unter +41627584422 erreichbar. Schriftliche Mitteilungen können zudem an Werkstrasse 5, 6260 Reiden, die Schweiz, gerichtet werden. Bitte geben Sie im Betreff oder zu Beginn Ihrer Nachricht klar an, ob es sich um einen Urheberrechts-, Bildrechte-, Persönlichkeitsrechts- oder Korrekturhinweis handelt.

Massgeblich sind die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz, insbesondere die Regeln zum Urheberrecht, zum Schutz der Persönlichkeit, zum Datenschutz und zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit. Zwingende Vorschriften eines anderen anwendbaren Rechts bleiben vorbehalten. Diese Richtlinie kann angepasst werden, wenn sich redaktionelle Abläufe, gesetzliche Vorgaben oder die tatsächliche Gestaltung des Angebots ändern. Die aktuelle Fassung ist an dem oben genannten Datum erkennbar.